Wahlarztsystem

Wahlarztsystem in Österreich

Wahlärzte besitzen im Vergleich zu Vertragsärzten keine Verträge mit den Krankenkassen. Der Wahlarzt kann das Honorar nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Sie müssen daher das Honorar direkt in bar oder per Karte bezahlen und die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient aber von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag noch einmal erhöht werden.


Der entscheidende Vorteil von Wahlärzten liegt darin, dass diese sich mehr Zeit für ihre Patienten nehmen können. Wahlärzte nehmen mit ihren Leistungen inzwischen eine wichtige Rolle im gesamten öffentliche Gesundheitssystem ein. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber möglich – von einem Kassenarzt oder auch von einem anderen Wahlarzt.

Service Online Wahlarztabrechnung Formular zur Kostenerstattung beim Wahlarzt

Vorteile des Wahlarztes

Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit”. Wahlärzte können frei wählen, wie viele Patienten sie behandeln. 


Sie können sich dadurch mehr Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung nehmen.


Termine können rasch und flexibel vergeben werden; auch Abendtermine sind möglich. Für den Patienten verkürzt sich dadurch auch die Wartezeit in der Ordination.

Was kostet der Wahlarzt

Der Wahlarzt stellt Ihnen für seine Leistungen eine Privathonorarnote aus, die zunächst von Ihnen selbst zu bezahlen ist. Sie können diese Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung.


Sie bekommen bis zu 80 Prozent des Betrages zurück, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält. Eine Wahlarztversicherung kann die zusätzlichen Kosten abdecken.

Kostentransparenz

Wir wollen Ihnen den Besuch in unserer Wahlarztordination so angenehm und einfach wie möglich gestalten. Darum werden Sie vor jedem Termin über das anfallende Honorar und den Betrag, der von der Krankenkasse rückerstattet wird, detailliert informiert.
Die ÖGK erstattet bis auf einen Selbstbehalt von ca. 90 Euro Ihre Honorarnote.

Für Patienten der kleinen Kassen (BVA, SVA) fällt der übliche Selbstbehalt von ca. 20% – wie beim Besuch eines Kasseninternisten – an.

Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (private Krankenversicherungen) gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkassen und Privathonorar zurückerstattet zu bekommen.

Wahlarztüberweisungen / Wahlarztrezepte

Wahlarzt-Überweisungen werden von Ihrem praktischen Arzt oder den Zweigstellen Ihrer Krankenkasse umgeschrieben. Wahlarzt-Rezepte für die SGKK und die kleinen Kassen (BVA, SVA etc. ) werden problemlos angenommen. Die Apotheke erledigt die Einreichung bei der Krankenkasse für Sie. Wahlärzte sind aber an die gleichen Rezepturregeln gebunden wie Vertragsärzte.